AGB's

Auftragserteilung / Bestätigung

  • Mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung wird die PROLABOR M. Widmer formell beauftragt, den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen zu erledigen, wobei die Untersuchung erst anhand genommen wird, wenn die Auftragsbestätigung vorliegt und ein allfälliger Kostenvorschuss geleistet wurde.
    Durch die PROLABOR M. Widmer gilt der Auftrag als angenommen, wenn er nicht innert 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung abgelehnt wird. Anstelle einer einmaligen Auftragsbestätigung können auch andere Vereinbarungen getroffen werden (z.B. Dauerauftrag mit Pauschalentschädigung etc.).

Auftragsentzug

  • Der Auftrag kann vom Auftraggeber jederzeit schriftlich entzogen werden. Die PROLABOR M. Widmer kann ihrerseits vom Auftrag jederzeit zurücktreten, wenn festgestellt wird, dass der Auftraggeber bei der Auftragserteilung oder im Verlaufe der Untersuchung unwahre Angaben gemacht oder sonst in irgend einer Form eine optimale Untersuchung verunmöglicht hat. Bei einem vorzeitigen Auftragsentzug ist die PROLABOR M. Widmer für die bisherigen Aufwendungen entsprechend den gültigen Stundenaufsätzen zu entschädigen.

Informationsfluss

  • Da eine optimale Erledigung des Expertenauftrages u.a. auch vom Informationsfluss abhängt, müssen zusätzliche und relevante Informationen auch nach der Auftragserteilung gegenseitig jeweils sofort ausgetauscht werden.

Terminkontrolle

  • Die durch die PROLABOR M. Widmer übernommenen Aufträge werden nach Eingangsdatum in einer Bearbeitungskontrolle geführt und entsprechend abgearbeitet. Allfällige Terminangaben sind grundsätzlich bei der Auftragserteilung festzulegen. Kann durch die PROLABOR M. Widmer ein bestimmter Erledigungstermin nicht eingehalten werden, so wird der Auftraggeber unverzüglich über die Gründe zu orientieren. Lässt sich ein Erledigungstermin aufgrund einer Erweiterung des Auftrages oder aus anderen zwingenden Gründen (z.B. fehlendes Untersuchungsmaterial usw.) nicht einhalten, wird zwischen dem Auftraggeber und der PROLABOR M. Widmer ein neuer Termin festgelegt.

Geheimhaltung / Sorgfaltspflicht

  • Die PROLABOR M. Widmer verpflichtet sich, die im Zusammenhang mit dem Auftrag erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und insbesondere ihr anvertraute Dokumente gemäss der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Sicherheitsstufe zu schützen bzw. zu retournieren. Ohne Einwilligung des Auftraggebers dürfen durch die PROLABOR M. Widmer keine Informationen an Dritte weitergegeben werden.

Beizug von Dritten

  • Die PROLABOR M. Widmer ist ermächtigt, für die Untersuchung nötigenfalls fachkompetente Dritte beizuziehen, wobei die Haftung für allfällige Handlungen des Dritten ausdrücklich bei der PROLABOR M. Widmer bleibt. Die Geheimhaltungspflicht wird gemäss Ziffer 5 gewährleistet.

Akteneinsicht

  • Die PROLABOR M. Widmer wird ermächtigt - falls erforderlich - Einsicht in Akten zu nehmen sowie weitere Handlungen vorzunehmen, die für die optimale Auftragserledigung unumgänglich sind.

Auftragsentzug

  • Die PROLABOR M. Widmer ist für den Arbeitsaufwand gemäss dem aktuell gültigen Stundensatz zu entschädigen, wobei - je nach Komplexität der Untersuchung - drei verschiedene Stundenansätze (Tarife) zur Anwendung gelangen (Tarif A = CHF 210.-, Tarif B = CHF 240.- und Tarif C = CHF 300.-, je exkl. MwSt.). Für dringliche, d.h. termingebundene Untersuchungen (Erledigung innert 10 Tagen) mit einem Arbeitsaufwand von mehr als 5 Stunden, wird ein Expresszuschlag von 25% auf die drei Grundtarife erhoben. Bei der Auftragserteilung ist gemäss gegenseitiger Vereinbarung in der Regel ein Kostenvorschuss zu leisten, welcher ca. 50% der zu erwartenden Expertisenkosten entspricht.

Verrechnung der Leistungen

  • Der Kostenvorschuss ist unmittelbar bei der Auftragserteilung fälig. Die Restzahlung hat ohne besondere Abmachung innert 10 Tagen nach Erhalt der Expertise bzw. Rechnung (ohne Abzüge) zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug nach diesem Termin wird ein Verzugszins von 8% berechnet.

Gerichtsstand

  • Es gilt Schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist am Domizil der Firma PROLABOR M. Widmer